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AGB für Webdesign, Hosting und digitale Dienstleistungen

Diese AGB für Webdesign in der Schweiz regeln die vertraglichen Grundlagen der Zusammenarbeit mit raphi.me. Sie schaffen Klarheit zu Leistungen, Offerten, Zahlungsbedingungen, Verantwortlichkeiten und weiteren Punkten rund um Webdesign, Hosting, Support und digitale Dienstleistungen. Ziel ist eine transparente und faire Basis für eine unkomplizierte Zusammenarbeit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1          Gegenstand, Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1              Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln sämtliche Verträge über Webdesign, Website-Konzeption und -Erstellung, Hosting, Domain- und E-Mail-Services, Wartung, Support, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Social-Media-Leistungen, Content-Produktion, E-Mail-Newsletter sowie weitere Online-Marketing-Dienstleistungen von Raphael Trachsler.

1.2              Diese AGB gelten für alle entsprechenden Offerten, Auftragsbestätigungen, Projektverträge, Serviceverträge und Folgeaufträge von Raphael Trachsler («Auftragnehmer»).

1.3              Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (i) individuelle schriftliche Vereinbarungen bzw. Offerte/Auftragsbestätigung und (ii) diese AGB.

1.4              Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, es sei denn, deren Geltung wurde vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt.

1.5              Die Schriftform im Sinne dieser AGB ist auch durch E-Mail oder sonstige nachweisbare elektronische Kommunikation gewahrt, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.

2          Vertragsabschluss und Offerten

2.1              Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Mangels anderslautender Angabe beträgt die Bindungsfrist 30 Kalendertage.

2.2              Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch schriftliche Annahme einer Offerte, elektronische Bestätigung, Freigabe eines Projektstarts, Unterzeichnung eines Vertrages oder durch Inanspruchnahme der angebotenen Leistung.

2.3              Leistungsbeschreibungen, Präsentationen, Konzeptskizzen, Demo-Umgebungen, Zeitpläne, Roadmaps und Schätzungen dienen der Konkretisierung des Projekts, stellen jedoch nur dann verbindliche Leistungsmerkmale oder Termine dar, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

3          Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung

3.1              Massgeblich für Art, Umfang und Qualität der Leistungen ist ausschliesslich die jeweilige Offerte bzw. der Einzelvertrag. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.

3.2              Der Auftragnehmer schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine fachgerechte Leistungserbringung nach branchenüblichem Standard, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Erfolg.

3.3              Insbesondere nicht geschuldet sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung: Rechts- oder Steuerberatung, Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten oder Geschäftsmodellen, Erstellung individueller Datenschutzerklärungen, Impressen oder Cookie-Setups mit Rechtsgarantie, Compliance-Prüfungen, Barrierefreiheitszertifizierungen, Penetration-Tests, Systemmigrationen, Schulungen, Pflege von Fremdsystemen, Beschaffung von Lizenzen, Übersetzungen, redaktionelle Leistungen, Fotografie/Video, bezahlte Werbeschaltungen, Budgetverwaltung sowie laufende Erfolgskontrollen.

3.4              Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Hilfspersonen, Unterauftragnehmer, Hosting-Provider, SaaS- und Drittplattformen im In- und Ausland beizuziehen.

4          Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1              Der Kunde stellt dem Auftragnehmer sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugangsdaten, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen vollständig, richtig, rechtzeitig und in der vereinbarten Form zur Verfügung.

4.2              Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson. Weisungen und Freigaben dieser Person sind für den Kunden verbindlich.

4.3              Der Kunde ist für die inhaltliche, rechtliche und technische Eignung der von ihm gelieferten Inhalte, Daten, Bilder, Marken, Claims, Produktangaben, Preisangaben, Einwilligungen und Nutzerlisten allein verantwortlich.

4.4              Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und insbesondere mit Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Fernmelde- und Werberecht vereinbar sind.

4.5              Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Der daraus entstehende Zusatzaufwand des Auftragnehmers wird nach Aufwand zu den vereinbarten bzw. üblichen Ansätzen vergütet.

4.6              Bleiben angeforderte Rückmeldungen oder Freigaben des Kunden länger als 5 Arbeitstage aus, ist den Auftragnehmer berechtigt, auf Basis des bis dahin vorliegenden Projektstands weiterzuarbeiten, Termine neu anzusetzen oder das Projekt bis zur Klärung zu sistieren.

5          Projektorganisation, Änderungen und Mehraufwand

5.1              Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, zusätzliche Korrekturschleifen, nachträgliche Konzeptänderungen, neue Funktionen, zusätzliche Inhalte oder Anpassungen infolge geänderter Kundenwünsche stellen einen Change Request dar und werden separat vergütet.

5.2              Schätzungen, Budgets und Zeitangaben beruhen auf dem bei Vertragsschluss bekannten Informationsstand. Änderungen von Anforderungen, Drittplattformen, technischen Rahmenbedingungen oder rechtlichen Vorgaben berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Anpassung von Vergütung, Umfang und Terminen.

5.3              Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind pro Deliverable maximal zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Korrekturen, Abstimmungen oder Varianten werden nach Aufwand verrechnet.

6          Termine, Fristen und Leistungshindernisse

6.1              Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Zieltermine.

6.2              Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungsleistungen, Freigaben, Zahlungen und technischen Voraussetzungen durch den Kunden voraus.

6.3              Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Ausfällen von Drittanbietern, Sicherheitsvorfällen, Lieferengpässen, behördlichen Anordnungen, Streiks, Cyberangriffen, Strom- oder Netzausfällen oder sonstigen Umständen ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen.

7          Abnahme von Werkleistungen

7.1              Werkleistungen, insbesondere Websites, Landingpages, Templates, Designs, Newsletter-Layouts, Konfigurationen oder sonstige projektbezogene Deliverables, werden dem Kunden nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme vorgelegt.

7.2              Der Kunde hat die Werkleistung unverzüglich zu prüfen und allfällige wesentliche Mängel innerhalb von 10 Kalendertagen ab Bereitstellung schriftlich und nachvollziehbar zu rügen.

7.3              Erfolgt innerhalb dieser Frist keine formgerechte Mängelrüge, gilt die Werkleistung als vollständig und vorbehaltlos abgenommen.

7.4              Die produktive Nutzung, Veröffentlichung, Liveschaltung, Freigabe an Dritte, Zahlung der Schlussrechnung oder Weiterbearbeitung durch den Kunden oder von ihm beigezogene Dritte gilt ebenfalls als Abnahme.

7.5              Unerhebliche Mängel, namentlich geringfügige Abweichungen im Design, bei Darstellungen auf unterschiedlichen Browsern, Endgeräten, Auflösungen, Betriebssystemen oder Druck-/Farbdifferenzen, hindern die Abnahme nicht.

7.6              Der Auftragnehmer hat bei rechtzeitig gerügten wesentlichen Mängeln das Recht auf Nachbesserung innert angemessener Frist. Weitergehende Mängelrechte sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8          Vergütung, Auslagen und Zahlungsbedingungen

8.1              Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung und 50 % bei Abnahme bzw. spätestens bei produktiver Nutzung fällig.

8.2              Hosting-, Lizenz-, Domain-, Wartungs-, Support-, Monitoring- und Marketingpauschalen sowie wiederkehrende Leistungen sind im Voraus zahlbar.

8.3              Rechnungen sind innert 14 Tagen netto ohne Abzüge zahlbar. Mit Fälligkeit tritt der Verzug ohne weitere Mahnung ein.

8.4              Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszins von 5 % p.a. sowie sämtliche Inkasso-, Mahn-, Sperr-, Reaktivierungs-, Hosting- und Durchsetzungskosten.

8.5              Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Bonität Leistungen ganz oder teilweise zurückzubehalten, Zugänge zu sperren, die Veröffentlichung zu verweigern, Arbeiten zu sistieren oder nur noch gegen Vorauszahlung weiterzuleisten, ohne dadurch in Verzug zu geraten.

8.6              Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel, Gegenforderungen oder nicht abgeschlossener Teilprojekte zurückzubehalten, zu kürzen oder zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8.7              Auslagen, Fremdkosten und Drittanbietergebühren, insbesondere für Domains, Hosting, Stockmaterial, Plugins, Lizenzen, Schriften, Versandplattformen, Werbebudgets, Reisekosten und externe Produktion, sind zusätzlich geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten sind.

9          Nutzungsrechte, Vorbestehende Rechte und Referenzen

9.1              Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen verbleiben alle Rechte an Konzepten, Entwürfen, Quellcodes, Designs, Layouts, Texten, Dokumentationen, Accounts, Konfigurationen und Arbeitsergebnissen vollumfänglich beim Auftragnehmer.

9.2              Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht am konkreten Arbeitsergebnis für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.

9.3              Nicht übertragen werden insbesondere Eigentum und Rechte an Vorlagen, Frameworks, Bibliotheken, Modulen, Tools, Skripten, Standards, Know-how, internen Arbeitsmitteln, Entwicklungsmethoden, generischen Komponenten sowie an vorbestehenden oder projektunabhängig weiterverwendbaren Bestandteilen des Auftragnehmers oder Dritter.

9.4              Eine Herausgabe von editierbaren Quelldateien, offenen Arbeitsdateien, Entwicklungsständen, Rohdaten, Source Code, Zugangsdokumentationen, Administrationsrechten oder Passwörtern ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und vollständig bezahlt ist.

9.5              Open-Source-Software und Drittkomponenten unterliegen ausschliesslich den jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine über diese Lizenzbedingungen hinausgehende Gewähr oder Haftung.

9.6              Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden und die erbrachten Leistungen unter Nennung von Name, Logo, Branche und einer allgemeinen Projektbeschreibung als Referenz zu verwenden und auf die von ihm erstellten Websites einen branchenüblichen Urheber- bzw. Agenturhinweis anzubringen, sofern der Kunde dem nicht vor Vertragsabschluss schriftlich widerspricht.

10      Rechte an Kundeninhalten und Freistellung

10.1           Der Kunde bleibt Inhaber seiner eingebrachten Inhalte und Rechte. Er räumt dem Auftragnehmer die für Vertragserfüllung, Testbetrieb, Hosting, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Sicherung und Migration erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein.

10.2           Der Kunde hält den Auftragnehmer sowie dessen Organe, Mitarbeitende, Hilfspersonen und Unterauftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden gelieferten, freigegebenen oder veranlassten Inhalten, Daten, Weisungen, Kampagnen, Empfängerlisten, Claims, Marken, Produktangaben oder der vertragsgemässen Nutzung der vom Kunden ausgewählten Plattformen beruhen, und ersetzt sämtliche daraus entstehenden Kosten einschliesslich angemessener Anwalts- und Verfahrenskosten.

11      Domains, Hosting, E-Mail und technische Infrastruktur

11.1           Domains, Hosting, Server, Cloud-Dienste, Content-Delivery-Netzwerke, SSL-Zertifikate, E-Mail-Dienste und sonstige Infrastrukturleistungen können direkt durch den Auftragnehmer oder über Drittanbieter erbracht werden.

11.2           Der Auftragnehmer schuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Service Level vereinbart, keine ununterbrochene Verfügbarkeit, keine bestimmte Bandbreite, keine bestimmte Reaktionszeit und keine bestimmte Wiederherstellungsdauer.

11.3           Geplante Wartungsfenster, Updates, Patches, Sicherheitsmassnahmen, Migrationsarbeiten, Systemwechsel oder Massnahmen von Drittanbietern können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen führen.

11.4           Domainregistrierungen, Transfers und Verlängerungen erfolgen vorbehaltlich Verfügbarkeit und der Regeln der jeweiligen Registries, Registrare und Vergabestellen. Für die tatsächliche Zuteilung, fortlaufende Verfügbarkeit oder Verteidigung einer Domain übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.

11.5           Der Kunde ist für die vertrauliche Verwaltung seiner Zugangsdaten, Postfächer, Endgeräte, lokalen Sicherungen und internen Berechtigungskonzepte selbst verantwortlich. Sämtliche Handlungen unter Verwendung kundenseitiger Zugangsdaten gelten bis zum Gegenbeweis als vom Kunden veranlasst.

11.6           Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Sicherheitsrisiken, Rechtsverletzungen, missbräuchlicher Nutzung, Spam-Versand, Malware-Befall, Gefährdung der Infrastruktur oder behördlichen Anordnungen Leistungen oder Zugänge ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren.

12      Wartung, Support, Updates und Backups

12.1           Wartungs- und Supportleistungen werden ausschliesslich im ausdrücklich vereinbarten Umfang erbracht. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht insbesondere kein Anspruch auf laufende inhaltliche Pflege, Sicherheitsüberwachung, Updates, Kompatibilitätsanpassungen, Notfallinterventionen oder Support ausserhalb üblicher Geschäftszeiten.

12.2           Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen von Wartung und Betrieb technische Änderungen, Updates, Patches, Versionswechsel, Providerwechsel oder sicherheitsbedingte Anpassungen vorzunehmen, soweit dadurch die vertragswesentliche Nutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

12.3           Backups können regelmässig erfolgen, jedoch ohne Garantie auf Vollständigkeit, jederzeitige Verfügbarkeit oder erfolgreiche Wiederherstellung. Der Kunde bleibt in jedem Fall verpflichtet, eigene, unabhängige Datensicherungen in angemessener Frequenz vorzuhalten.

12.4           Für Datenverlust, Datenbeschädigung, Inkompatibilitäten oder Wiederherstellungskosten haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

13      Webdesign und Website-Erstellung

13.1           Gestalterische Leistungen beruhen auf dem subjektiven Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers und werden auf Basis der vereinbarten Anforderungen erbracht. Nicht geschuldet ist die Erreichung bestimmter Geschmacks-, Design-, Usability- oder Conversion-Vorstellungen, sofern diese nicht konkret und messbar vereinbart wurden.

13.2           Die Darstellung von Websites kann je nach Browser, Betriebssystem, Gerät, Display, Nutzerkonfiguration, Accessibility-Tools, Updates von CMS, Themes, Plugins oder Skripten variieren. Solche plattform- oder systembedingten Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vertraglich vorausgesetzte Nutzung im Wesentlichen möglich bleibt.

13.3           Für die rechtliche und regulatorische Zulässigkeit von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Consent-Management, Tracking, Einwilligungstexten, Gewinnspielen, Preisangaben, Gesundheits- oder Werbeaussagen sowie sonstigen Pflichtinformationen ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich, sofern deren rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich als separate Rechtsdienstleistung vereinbart wurde.

14      Online-Marketing, SEO, SEA, Social Media und Newsletter

14.1           Bei Online-Marketing-Leistungen schuldet der Auftragnehmer eine sorgfältige, fachgerechte Tätigkeit, jedoch insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Sichtbarkeit, keine konkrete Anzahl Leads, Verkäufe, Klicks, Conversion-Raten, Umsätze oder Suchmaschinenrankings.

14.2           Suchmaschinen, Werbeplattformen, Social-Media-Plattformen, Newsletter-Tools, App-Stores und andere Drittplattformen ändern ihre Algorithmen, Richtlinien, Preise, Freigabeprozesse, Formate, technischen Vorgaben und Nutzungsbedingungen laufend. Solche Änderungen liegen ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und begründen weder einen Mangel noch eine Haftung des Auftragnehmers.

14.3           Werbebudgets, Mediakosten, Klickpreise, Fremdlizenzen, Promotions, Influencer-Kosten, Versandkosten, Plattformgebühren und sonstige Drittaufwendungen sind nicht im Honorar enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

14.4           Die Anlage, Betreuung oder Optimierung von Werbe- und Social-Media-Konten erfolgt nach Möglichkeit im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde ist für die Kontoinhaberschaft, Zahlungsdaten, Plattform-Compliance, Produktzulässigkeit und die Freigabe sämtlicher Kampagnen verantwortlich.

14.5           Der Auftragnehmer haftet nicht für Kontosperrungen, Ablehnungen von Anzeigen oder Inhalten, Verlust von Reichweite, Änderungen von Algorithmen, Blacklisting von Domains, Spam-Einstufungen, Account-Hacks oder plattformseitige Löschungen, soweit kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt.

14.6           Für Newsletter, E-Mail-Marketing und automatisierte Kampagnen stellt der Kunde sicher, dass sämtliche Empfängeradressen rechtmässig erhoben wurden und gültige Einwilligungen, insbesondere nach dem Double-Opt-In-Prinzip, vorliegen, soweit dies erforderlich ist. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Rechtmässigkeit, Inhalt, Empfängerkreise, Abmeldemanagement und Nachweisbarkeit der Einwilligungen.

15      Datenschutz und Auftragsbearbeitung

15.1           Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes und, soweit anwendbar, ergänzend ausländischer Datenschutzvorschriften.

15.2           Bearbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, handelt der Kunde datenschutzrechtlich als Verantwortlicher und der Auftragnehmer als Auftragsbearbeiter, soweit keine abweichende gesetzliche Qualifikation vorliegt.

15.3           Der Kunde bleibt verantwortlich für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung, die Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Einwilligungen, Verzeichnisse, Löschkonzepte, Meldungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen, internationale Datentransfers sowie die datenschutzkonforme Ausgestaltung seiner Websites, Formulare, Cookies, Tracking- und Marketingmassnahmen.

15.4           Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Unterauftragnehmer und Drittanbieter einzusetzen. Soweit erforderlich, kann ein separater Vertrag über Auftragsbearbeitung abgeschlossen werden. Ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer keine Prüfung oder Gewähr dafür, dass vom Kunden ausgewählte Drittanbieter, Tools oder Integrationen in jeder Hinsicht datenschutzkonform sind.

15.5           Anordnungen des Kunden zur Bearbeitung personenbezogener Daten bedürfen der Textform und müssen hinreichend bestimmt sein. Mehraufwand aufgrund datenschutzrechtlicher Weisungen des Kunden wird separat vergütet.

16      Geheimhaltung

16.1           Beide Parteien verpflichten sich, nicht allgemein zugängliche geschäftliche, technische, organisatorische und wirtschaftliche Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Vertragsdurchführung zu verwenden.

16.2           Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung bekannt werden, rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund zwingender gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

16.3           Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen innerhalb seines Unternehmens sowie an beigezogene Hilfspersonen und Unterauftragnehmer weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und diese einer angemessenen Vertraulichkeitsbindung unterliegen.

17      Gewährleistung

17.1           Der Auftragnehmer gewährleistet nicht, dass die Leistungen jederzeit fehlerfrei, unterbrechungsfrei, mit sämtlichen Drittsystemen kompatibel, frei von Sicherheitslücken oder für sämtliche vom Kunden verfolgten Zwecke geeignet sind.

17.2           Als Mangel gelten nur wesentliche, reproduzierbare Abweichungen von ausdrücklich schriftlich vereinbarten Leistungsmerkmalen. Nicht als Mangel gelten insbesondere Störungen aufgrund unsachgemässer Nutzung, kundenseitiger Eingriffe, unterlassener Updates, Änderungen durch Dritte, inkompatibler Software, externer Schnittstellen, Hosting- oder Providerproblemen, Plattformänderungen oder höherer Gewalt.

17.3           Bei rechtzeitig gerügten und vom Auftragnehmer zu vertretenden Mängeln steht dem Auftragnehmer zunächst und ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzleistung innerhalb angemessener Frist zu. Erst wenn diese endgültig fehlschlägt, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. Wandlung, Ersatz von Mangelfolgeschäden und Selbstvornahme auf Kosten des Auftragnehmers sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

18      Haftung

18.1           Der Auftragnehmer haftet nur für direkte Schäden, die er dem Kunden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen.

18.2           Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers – soweit ein Ausschluss gesetzlich nicht zulässig sein sollte – auf den niedrigeren Betrag von (i) dem Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags oder (ii) den in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt vom Kunden für die betroffene Leistung tatsächlich bezahlten Vergütungen begrenzt.

18.3           In jedem Fall ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, Reputationsschäden, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Datenverlust, Wiederherstellungskosten, Ansprüche Dritter und Schäden aufgrund von Hackerangriffen, Malware, Phishing, DDoS-Angriffen, Providerausfällen, Plattformsperren oder Handlungen Dritter.

18.4           Die Haftung für Hilfspersonen, Unterauftragnehmer, Hosting-Provider, Registrare, Plattformbetreiber und sonstige Dritte wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

18.5           Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben vorbehalten.

19      Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigung

19.1           Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Hosting-, Wartungs-, Support-, Monitoring-, SEO-, SEA-, Social-Media-, Newsletter- oder Retainer-Verträge, werden – sofern nichts anderes vereinbart ist – für eine feste Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.

19.2           Solche Verträge verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.

19.3           Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten, rechtswidrigen Inhalten oder Kampagnen, erheblicher Gefährdung der Infrastruktur, behördlichen Verboten, Reputationsrisiken, Verstoss gegen Plattformrichtlinien oder wiederholter vertragswidriger Nutzung.

19.4           Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund bleiben sämtliche bis zum Ende der ordentlichen Mindestlaufzeit geschuldeten Vergütungen geschuldet; ersparte Aufwendungen des Auftragnehmers werden angerechnet, soweit gesetzlich erforderlich.

20      Folgen der Vertragsbeendigung

20.1           Nach Vertragsende ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Leistungen weiter zu erbringen, Systeme verfügbar zu halten, Inhalte weiter zu hosten oder Daten aufzubewahren, sofern nicht zwingendes Recht oder eine ausdrückliche schriftliche Übergangsvereinbarung etwas anderes vorsehen.

20.2           Eine Daten- oder Projektübergabe erfolgt ausschliesslich nach vollständiger Begleichung sämtlicher offenen Forderungen und nur in dem zum Zeitpunkt der Übergabe vorhandenen Format und Zustand.

20.3           Nicht geschuldet sind ohne besondere Vereinbarung die Migration auf neue Systeme, die Aufbereitung von Daten für Dritte, die Herausgabe interner Arbeitsunterlagen, Rohdaten, Entwicklungsumgebungen, Scripte, Dokumentationen, Zugangshistorien oder die fortlaufende Unterstützung eines Nachfolgedienstleisters.

20.4           Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Vertragsende Daten, Sicherungen, Projektstände, Zugänge und gehostete Inhalte zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

21      Abtretung, Übertragung und Aufrechnung

21.1           Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten oder übertragen.

21.2           Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Leistungsteile auf verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger oder geeignete Dritte zu übertragen oder durch solche erfüllen zu lassen.

21.3           Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

22      Schlussbestimmungen

22.1           Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

22.2           Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen und internationaler Übereinkommen.

22.3           Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB der Wohnsitz des Auftragnehmers.

22.4           Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der Wohnsitz des Auftragnehmers.